Am 14. März 2021 wird in Baden-Württemberg der Landtag neu gewählt. Insgesamt sind rund 7,7 Millionen Menschen wahlberechtigt, darunter etwa 500.000 Erstwählerinnen und Erstwähler.
Und wer darf eigentlich wählen?
Jeder, der einen deutschen Pass besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg wohnt. Anders als bei Kommunal- und Europawahlen dürfen EU-Bürger mit Wohnsitz in Baden-Württemberg bei der Landtagswahl nicht wählen.
Wie viele Stimmen habe ich eigentlich?
Anders als bei der Bundestagswahl hat man bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg nur eine Stimme. Mit dieser wählt man den Kandidaten einer Partei aus seinem Wahlkreis und damit gleichzeitig auch die Partei des Kandidaten. Das heißt, die Stimme wird zweimal gewertet. Sie entscheidet darüber, wie viele Sitze einer
Partei am Ende im Landtag zustehen (Verhältniswahl) und wer die Sitze erhält (Persönlichkeitswahl).
Wie werden Stimmen in Mandate umgerechnet?
Grundsätzlich gilt – wie bei der Bundestagswahl auch: Erhält eine Partei in ganz Baden-Württemberg mehr als fünf Prozent der gültigen Stimmen (Fünf-Prozent-Hürde), dann werden diese Stimmen in Landtagsmandate umgerechnet.
Der Landtag hat mindestens 120 Sitze. Hat eine Partei also beispielsweise 50 Prozent der Stimmen erhalten, dann steht ihr auch die Hälfte der Mandate im Landtag zu, also 60 Mandate. Die setzen sich wiederum aus Direkt- und Zweitmandaten zusammen.
Direktmandate?
In Baden-Württemberg gibt es insgesamt 70 Wahlkreise. Der Kandidat, der in seinem Wahlkreis die
meisten Stimmen bekommt, erhält ein Direktmandat und zieht direkt in den Landtag ein. Dafür reicht die einfache Mehrheit. Wie viele Stimmen die Partei des Kandidaten insgesamt in Baden-Württemberg bekommt, ist hier unerheblich. Der gewählte Kandidat hat sein Mandat im Landtag sicher, auch dann, wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.
Zweidmandate?
Der Landtag in Baden-Württemberg hat 120 Sitze. 70 dieser Sitze werden über Direktmandate in den Wahlkreisen vergeben, bleiben also mindestens 50 Sitze, die über ein Zweitmandat vergeben werden. Hierfür ist das Wahlergebnis der Partei maßgeblich und die Zahl der errungenen Direktmandate.
Ein Beispiel: Die Partei A erhält 50 Prozent der Stimmen in Baden-Württemberg. Damit steht ihr die Hälfte der Mandate im Landtag zu, also 60. Gewinnt die Partei 40 Direktmandate, erhält sie nun zusätzlich noch 20 Zweitmandate.
Quelle: wnoz