Tipps für die Ausbildung – Fahrtkostenerstattung

Als Azubi verdient man nicht gerade die Welt und zieht man verschiedene Ausgaben ab, bleibt unter dem Strich kaum was übrig. Vor allem die Fahrtkosten sprengen gern den Rahmen…

Doch das Gute: Als Azubi hat man verschiedene Möglichkeiten, eine Fahrtkostenerstattung zu bekommen. Die wichtigsten Infos in Kürze findest du hier:

Die Steuererklärung:

Als Azubi bist du ein Spitzenverdiener und bekommst mehr als 946 Euro brutto im Monat und bis zu 8652 Euro (Stand: 2016) im Jahr. Dann lohnt es sich für dich, eine Steuererklärung zu machen und somit die Fahrtkosten abzusetzen. Dabei musst du folgendes beachten:

Zuhause > Ausbildungsbetrieb = Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Dabei wird nur der kürzeste und einfachste Weg angerechnet.

Zuhause > Berufsschule = Reisekosten (Dienstreisepauschale)

Dabei wird die gesamte Strecke angerechnet.

Die Fahrt mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zur Berufsschule:

Wenn du nicht mit dem Auto, sondern mit den Öffentlichen gefahren bist, dann hebe unbedingt deine Fahrkarten auf.

Du kannst sie in deiner Steuererklärung angeben (wenn du genug verdienst, siehe oben). Oder du fragst im Sekretariat deiner Berufsschule nach dem Formular Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten und gibst es ausgefüllt bei der zuständigen Stelle des Rathauses/des Landratsamtes (Amt für Schülerbeförderung) ab. Weitere Infos bekommst du dort.

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