Wie fülle ich die erhaltenen Briewahlunterlagen richtig aus?
Wer Briefwahl beantragt hat, erhält einen Wahlschein, einen Stimmzettel des Wahlkreises, einen Stimmzettelumschlag und einen Wahlbriefumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel kommt in den blauen Stimmzettelumschlag. Diesen steckt man dann gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag.
Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen eingegangen sein?
Bis 18 Uhr am Wahlsonntag (14. März) bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle. Wahlunterlagen, die zu spät ankommen, werden nicht mitgezählt. Der Wahlbrief sollte deshalb spätestens am Donnerstag vor der Wahl (11. März) aufgegeben werden, bei entfernter liegenden Orten noch früher. Ausnahmen, auch bei Verschulden des Zustellers, gibt es nicht. Ein Wahlschein, der zu spät eintrifft, wird nicht mitgezählt.
Ich habe vergessen, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig in den Briefkasten einzuwerfen, was jetzt?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen kann man bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag (14. März) auch bei der auf dem Umschlag angegebenen
Stelle in den Briefkasten einwerfen oder dort persönlich abgeben. Das kann natürlich auch ein Bekannter übernehmen.
Quelle: wnoz